AKKREDITIERUNGEN UND ZULASSUNGEN


Allgemein

> Gruppenakkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
durch die DACH GmbH
> Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen der
DIN EN ISO 9001:2000
durch die DACH GmbH
> Umgangsgenehmigung mit offenen radioaktiven Substanzen
gemäß § 7 StrSchV

Umwelt

> Nachweis zur Kompetenzbestätigung im Rahmen der
Vereinbarung der OFD Hannover und der DACH GmbH
vom 22.05.2000 zur Akkreditierung von Prüflaboratorien und
Ingenieurbüros mit Anforderungen an Probenahme und Analytik
auf Bundesliegenschaften
> Akkreditierung durch die
Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover
(AKS)
> Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 1 BBodSchG und
§ 17 Abs. 1 LBodSchG
in NRW
> Anerkennung als Untersuchungsstelle i.S.d. § 3 Abs. 5 und 6
(AbfKlärV)
der Klärschlammverordnung  vom 15. April 1992 in NRW
> Untersuchungsstelle im Freistaat Sachsen für die Durchführung
von Untersuchungen nach der Klärschlammverordnung,
§ 3 Abs.2 AbfKlärV

> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Boden nach
§ 3,4 AbfKlärV
(HH)
Untersuchungsstelle im Freistaat Sachsen für die Durchführung
von Untersuchungen nach der Klärschlammverordnung,
§ 3 Abs.5 AbfKlärV

> Untersuchungsstelle im Freistaat Sachsen für die Durchführung von
Untersuchungen nach der Klärschlammverordnung,
§ 3 Abs.6 AbfKlärV

> Untersuchungsstelle im Freistaat Sachsen für die Durchführung von
Untersuchungen nach der Bioabfallverordnung, § 9 Abs.2 BioAbfV
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Boden nach
§ 3 Abs.2 AbfKlärV
(HH)
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Klärschlamm
nach § 3 Abs.5 AbfKlärV (HH)
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Klärschlamm
nach § 3 Abs.6 AbfKlärV (HH)
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Boden
nach § 9 Abs.2 BioAbfV (HH)
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Kompost
nach § 4 Abs.5 BioAbfV (HH)
> Zulassung für die Klärschlammuntersuchung gemäß
§ 3 Abs.5 AbfKlärV (Thüringen)
> Zulassung als Untersuchungsstelle für Oberflächenwasser,
Grundwasser und Abwasser nach § 7 der Verordnung über
Anforderungen an Wasser- und Abwasserstellen und deren
Zulassung
(HH)
> Wasser- und Abwasseruntersuchungsstelle gemäß
§ 3 Abs. 1 Satz 3 ZWVO i.V.m. § 85 b Abs. 2 Satz 2 LWG
(SH)
> Staatliche Anerkennung als Untersuchungsstelle der wasser- und
abfallrechtlichen Überwachung (§ 61a NWG, § 44 NAbfG) (NDS)
> Probenahme von Wasserproben aus Grundwassermessstellen
in Hamburg
> Anerkennung als Prüflabor im Rahmen der RAL-Gütesicherungen
der  Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

> Anerkennung als Prüflabor der Gütegemeinschaft
Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V. (BGS)

> Anerkennung als Prüflabor nach RAP Stra 98
> Zulassung als Messstelle nach § 6 Abs. 6 AltholzV (HH)
> Zulassung gemäß § 25 LAbfG (NRW)
> U.S. Coast Guard Authorization to perform approval tests of pollution
prevention equipement in accordance with the Title 46 U.S. Code
of Federal Regulations (CFR) Part 162.050-15

Lebensmittel

> Staatliche Anerkennung als Trinkwasseruntersuchungsstelle nach
§ 15 Abs. 4 TrinkwV 2001

> Staatlich bestellte Stelle nach § 19 Abs. 2 TrinkwV 2001 (HH)
> Staatlich bestellte Stelle nach § 19 Abs. 2 TrinkwV 2001 (SH)
> Staatlich bestellte Stelle nach § 19 Abs. 2 TrinkwV 2001 (NDS)
> Staatlich bestellte Stelle nach § 19 Abs. 2 TrinkwV 2001 (NRW)
> Erlaubnis nach § 44 i.V.m. § 47 Abs. 3 und 4 InfSchG
(personenbezogen): Arbeiten mit pathogenen Keimen
> Gegenprobensachverständiger zur Begutachtung von Lebensmitteln
gemäß PrüfLabV (personenbezogen)
> Sachverständig für die chemische, physikalisch-chemische und
mikrobiologische Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben
i.S.v. § 43 Abs.2 des LFGB für das Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg
> Zulassung zur Untersuchung von amtl. Gegenproben nach RL 93/99
EWG
(personenbezogen)

Pharma

> Zertifikat über die GMP-Bestimmungen eines pharmazeutischen
Prüflaboratoriums im Sinne des § 14 (4) AMG in NRW






 

 
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