AKKREDITIERUNGEN UND ZULASSUNGEN

Allgemein
> Gruppenakkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
> Download 1: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) - Dokument mit Anhang, 19,8 MB
> Download 2: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) - Dokument ohne Anhang (Deckblatt Urkunde, 350 KB)
> Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen der
DIN EN ISO 9001:2000 durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
> Umgangsgenehmigung mit offenen radioaktiven Substanzen
gemäß § 7 StrSchV
Umwelt
> Nachweis zur Kompetenzbestätigung im Rahmen der
Vereinbarung der OFD Hannover und Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
vom 22.05.2000 zur Akkreditierung von Prüflaboratorien und
Ingenieurbüros mit Anforderungen an Probenahme und Analytik
auf Bundesliegenschaften
> Akkreditierung durch die
Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover (AKS)
> Zulassung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 1 BBodSchG und
§
17 Abs. 1 LBodSchG in NRW
> Anerkennung als Untersuchungsstelle i.S.d. § 3 Abs. 5 und 6
(AbfKlärV) der Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 in NRW
> Untersuchungsstelle im Freistaat Sachsen für die Durchführung
von Untersuchungen nach der Klärschlammverordnung,
§ 3 Abs.2 AbfKlärV
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Boden nach
§ 3,4 AbfKlärV (HH)
Untersuchungsstelle im Freistaat Sachsen für die Durchführung
von Untersuchungen nach der Klärschlammverordnung,
§ 3 Abs.5 AbfKlärV
> Untersuchungsstelle im Freistaat Sachsen für die Durchführung von
Untersuchungen nach der Klärschlammverordnung,
§ 3 Abs.6 AbfKlärV
> Untersuchungsstelle im Freistaat Sachsen für die Durchführung von
Untersuchungen nach der Bioabfallverordnung, § 9 Abs.2 BioAbfV
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Boden nach
§ 3 Abs.2 AbfKlärV (HH)
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Klärschlamm
nach § 3 Abs.5 AbfKlärV (HH)
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Klärschlamm
nach § 3 Abs.6 AbfKlärV (HH)
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Boden
nach § 9 Abs.2 BioAbfV (HH)
> Benennung als Messstelle für die Untersuchung von Kompost
nach § 4 Abs.5 BioAbfV (HH)
> Zulassung für die Klärschlammuntersuchung gemäß
§ 3 Abs.5 AbfKlärV (Thüringen)
> Zulassung als Untersuchungsstelle für Oberflächenwasser,
Grundwasser und Abwasser nach § 7 der Verordnung über
Anforderungen an Wasser- und Abwasserstellen und deren
Zulassung (HH)
> Wasser- und Abwasseruntersuchungsstelle gemäß
§ 3 Abs. 1 Satz 3 ZWVO i.V.m. § 85 b Abs. 2 Satz 2 LWG (SH)
> Staatliche Anerkennung als Untersuchungsstelle der wasser- und
abfallrechtlichen Überwachung (§ 61a NWG, § 44 NAbfG) (NDS)
> Probenahme von Wasserproben aus Grundwassermessstellen
in Hamburg
> Anerkennung als Prüflabor im Rahmen der RAL-Gütesicherungen
der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
> Anerkennung als Prüflabor der Gütegemeinschaft
Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V. (BGS)
> Anerkennung als Prüflabor nach RAP Stra 98
> Zulassung als Messstelle nach § 6 Abs. 6 AltholzV (HH)
> Zulassung gemäß § 25 LAbfG (NRW)
> U.S. Coast Guard Authorization to perform approval tests of pollution
prevention equipement in accordance with the Title 46 U.S. Code
of Federal Regulations (CFR) Part 162.050-15
Lebensmittel
> Staatliche Anerkennung als Trinkwasseruntersuchungsstelle nach
§ 15 Abs. 4 TrinkwV 2001
> Staatlich bestellte Stelle nach § 19 Abs. 2 TrinkwV 2001 (HH)
> Staatlich bestellte Stelle nach § 19 Abs. 2 TrinkwV 2001 (SH)
> Staatlich bestellte Stelle nach § 19 Abs. 2 TrinkwV 2001 (NDS)
> Staatlich bestellte Stelle nach § 19 Abs. 2 TrinkwV 2001 (NRW)
> Erlaubnis nach § 44 i.V.m. § 47 Abs. 3 und 4 InfSchG
(personenbezogen): Arbeiten mit pathogenen Keimen
> Gegenprobensachverständiger zur Begutachtung von Lebensmitteln
gemäß PrüfLabV (personenbezogen)
> Sachverständig für die chemische, physikalisch-chemische und
mikrobiologische Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben
i.S.v. § 43 Abs.2 des LFGB für das Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg
> Zulassung zur Untersuchung von amtl. Gegenproben nach RL 93/99
EWG (personenbezogen)
Pharma
> Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln / Anzeige gemäß § 67 Abs. 1 AMG
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