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Analytik der Prioritären Stoffe bei der GBA

Mit der Verabschiedung der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (Wasserrahmenrichtlinie; nachfolgend WRRL), wurde ein neues Instrument geschaffen, das die Kontrolle gefährlicher Stoffe harmonisierten und weiter entwickelt. Wesentliches Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines „guten Zustandes“ der Gewässer. Dieser setzt sich aus den Elementen „ökologischer Zustand“ und „chemischer Zustand“ zusammen.
Zur Erreichung des "guten chemischen Zustands" fordert Artikel 16 der WRRL spezifische Maßnahmen gegen die Gewässerver- schmutzung durch einzelne Schadstoffe oder Schadstoffgruppen, die ein erhebliches Risiko für die aquatische Umwelt und durch die aquatische Umwelt (ggf. für den Menschen) darstellen.
Mit der Entscheidung NR. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2001, wurden Schadstoffe und Schadstoffgruppen in der Liste prioritärer Stoffe festgelegt.
Seit Dezember 2008 ersetzt der Anhang II der Richtlinie 2008/105/EG den Anhang X der WRRL.
Die GBA Gesellschaft für Bioanalytik Hamburg mbH hat es sich als einer der ersten Laborgruppen in Deutschland zur Aufgabe gemacht, die entsprechende Analytik der 33 Prioritären sowie der weiteren in 2008/105/EG genannten Stoffe in den Routinebetrieb zu integrieren und als weiteres Dienstleistungs- spektrum mit anzubieten.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen unsere Experten Ihnen gern jeder Zeit zur Verfügung.
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