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Informationen zum Grenzwert für Blei: Zum 01.12.2013 wird der Grenzwert für Blei auf 0,01mg/l gesenkt. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Hausinstallationen noch Bleileitungen enthalten.
Weiter wird in der neuen Trinkwasserverordnung eine Informationspflicht gegenüber den betroffenen Verbrauchern vorgesehen. Diese Pflicht gilt für alle Unternehmen und sonstige Inhaber einer Hausinstallation.
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